Teilnahmeinformationen Europapark Gewinnspiel

Dieses Gewinnspiel findet auf der Internetseite www.knetae.de statt.

Die ausführlichen Teilnahmebedingungen sind in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen weiter unten nachzulesen.

Die Tagesticket beziehen sich auf den Europa-Park. Rulantica ist in den Tickets nicht inkludiert. Der Gewinner wird per Zufall ausgelost und im Anschluss per E-Mail über seinen Gewinn informiert. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb der 4 Wochen zurück verfällt der Gewinn und es wird kein neuer Gewinner ausgelost.  Die Kosten für die An- und Abreise zum Europa-Park sowie Zusatzleistungen trägt der Gewinner. Ein Ausgleich einer möglichen Wertdifferenz ist ausgeschlossen. Teilnahmeschluss ist der 07.04.2024 um 23:59 Uhr.

Teilnahmeinformationen Familotel Gewinnspiel (5 Tage mit deiner Familie im Familotel) 

Dieses Gewinnspiel findet auf der Internetseite www.familotel.com statt. 

Die ausführlichen Teilnahmebedingungen sind dort als PDF downloadbar.

Der Gewinngutschein gilt für 1 x 5 Nächte ausschließlich für 2 Erwachsene und alle im Haushalt lebenden Kinder unter 16 Jahren (Alter des/der Kinder zum Zeitpunkt der Reise) inklusive der im Zielhotel jeweils am höchsten angebotenen Verpflegungsart (mehr zu den Verpflegungskategorien von FAMILOTEL finden Sie unter www.familotel.com) und Kids-All-Inclusive in allen FAMILOTEL Mitgliedsbetrieben. Die Zeiträume Faschings- und Weihnachtsferien sowie Silvester und der Monat August sind grundsätzlich ausgenommen. Ansonsten ist der Gewinn nach Verfügbarkeit der Hotels einlösbar. Der Gewinner teilt der FAMILOTEL AG spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Anreisetag den gewünschten Reisezeitraum und das gewünschte Hotel mit. Der Gewinner hat hierbei keinen Anspruch auf Unterbringung in einem bestimmten FAMILOTEL. Die FAMILOTEL AG darf ein alternatives Familotel zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gewinner zumutbar ist. Die Kosten für die An- und Abreise zum Reiseziel sowie Kurtaxe und Zusatzleistungen trägt der Gewinner. Der Gewinngutschein ist ab 31.12. des Jahres der Ausstellung 3 Jahre gültig und nicht in bar auszahlbar und nicht übertragbar. Ein Ausgleich einer möglichen Wertdifferenz ist ausgeschlossen. Einlösung nur über den FAMILOTEL Info-Service sowie nur nach Verfügbarkeit der Hotels möglich. 

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele von KNETÄ GmbH

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (nachfolgend "AGB") gelten für die Teilnahme an allen von der KNETÄ GmbH, Heckenweg 36, D-97422 Schweinfurt (nachfolgend " KNETÄ GmbH ") veranstalteten Gewinnspielen. Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung.

1.2. Die KNETÄ GmbH wird für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufstellen (nachfolgend "Besondere Teilnahmebedingungen"). Soweit solche Besonderen Teilnahmebedingungen von diesen AGB abweichen, gelten ausschließlich die jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen. Jeder Teilnehmer (im Folgenden gelten Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen jeden Geschlechts) erkennt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel die Geltung dieser AGB und der jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen an.

 

  1. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person. Minderjährige sind, vorbehaltlich einschlägiger rechtlicher Bestimmungen, zur Teilnahme berechtigt, wenn die KNETÄ GmbH dies in den Besonderen Teilnahmebedingungen zulässt und der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der KNETÄ GmbH und des eventuellen Gewinnspiel-Kooperationspartners der KNETÄ GmbH, sowie deren Angehörige. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielen (im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten) ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren gestattet. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielsendungen (im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten) ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet.

2.2. Eine Mehrfachteilnahme pro Person ist möglich.

2.3. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den Teilnehmer bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen.

 

  1. Teilnahmewege

3.1. Die KNETÄ GmbH bietet für die Teilnahme an Gewinnspielen grundsätzlich die nachstehenden Teilnahmewege an. Die verfügbaren Teilnahmewege werden in den jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen stets angegeben. Über die verfügbaren Teilnahmewege für ein Gewinnspiel entscheidet die KNETÄ GmbH im eigenen Ermessen.

 a. Gewinnspielteilnahme per Webseiten-/App-Formular: Eine Teilnahme kann über Formulare sein, die sich auf www.knetae.de und/oder anderen Webseiten und/oder Apps der KNETÄ GmbH befinden. Soweit in den Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, erfolgt die Gewinnspielteilnahme per Webseiten-/App-Formular unentgeltlich; die Teilnehmer müssen lediglich die Kosten tragen, die mit der Teilnahme über das Internet verbunden sind (Übermittlungskosten des jeweiligen Mobilfunk- bzw. Internetproviders). Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs jeder Teilnahme gilt die protokollierte Uhrzeit des Eingangs der Teilnahme bei der KNETÄ GmbH bzw. dem von der KNETÄ GmbH beauftragten Dienstleister.

b. Gewinnspielteilnahme per Social-Media-Plattform: Eine Teilnahme an einem von der KNETÄ GmbH auf einem Social-Media-Kanal der KNETÄ GmbH veranstalteten Gewinnspiel (nachfolgend „Social-Media-Gewinnspiel“) kann nur über das Internet erfolgen und setzt die Registrierung des Teilnehmers in dem jeweiligen Sozialen Netzwerk (z.B. Facebook oder Instagram) voraus, auf dem das Social-Media-Gewinnspiel stattfindet. Soweit in den Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, erfolgt die Gewinnspielteilnahme per Social-Media-Plattform unentgeltlich; die Teilnehmer müssen lediglich die Kosten tragen, die mit der Teilnahme über das Internet verbunden sind (Übermittlungskosten des jeweiligen Mobilfunk- bzw. Internetproviders). Mit Teilnahme an dem Social-Media-Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer auch die geltenden Nutzungsbedingungen des jeweiligen Sozialen Netzwerks. Von der KNETÄ GmbH auf Social-Media-Plattformen (wie z.B. Facebook oder Instagram) veranstaltete Gewinnspiele unterliegen im Verhältnis zu dem jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter der alleinigen Verantwortung der KNETÄ GmbH, stehen in keiner Verbindung zu diesem und werden in keiner Weise von dem jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare und Beschwerden in Verbindung mit einem Social-Media-Gewinnspiel der KNETÄ GmbH sind nicht an den jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter zu richten, sondern direkt an die KNETÄ GmbH. Die Teilnehmer erkennen mit Teilnahme an dem Social-Media-Gewinnspiel an, dass sie keine Ansprüche gegen den Social-Media-Plattformanbieter erwerben, wenn sie an dem Gewinnspiel teilnehmen.

c. Gewinnspielteilnahme per Postkarte: Die ausreichend frankierte Postkarte ist zu richten an: KNETÄ GmbH, Gewinnspiel „(Titel)“, Heckenweg 36, D – 97422 Schweinfurt. Soweit in den Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, erfolgt die Gewinnspielteilnahme per Postkarte unentgeltlich; die Teilnehmer müssen lediglich die Portokosten der Postkarte tragen.

d. Gewinnspielteilnahme auf Events: Eine Teilnahme kann auf Events auch durch das Ausfüllen einer Gewinnspielkarte möglich sein, die dann rechtzeitig vor Teilnahmeschluss in die hierfür am Ort des Events befindliche Gewinnspielbox einzuwerfen ist. Soweit in den Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, erfolgt die Gewinnspielteilnahme auf Events unentgeltlich.

3.2. Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist wahrheitsgemäß der Name des Teilnehmers anzugeben sowie weitere persönliche Daten, die für das jeweilige Gewinnspiel zur Ermittlung des Gewinners und zur Übermittlung eines potentiellen Gewinns notwendig sind, wie ggf. z.B. die Adresse, die E-Mail-Adresse und/oder die Telefonnummer des Teilnehmers sowie ggf. der Titel des Gewinnspiels und dessen Auflösung. Zudem kann die Angabe einer Kontoverbindung erforderlich sein, um eventuelle Gewinne auszahlen zu können.

3.3. Gewinnspiel-Formulare und Gewinnspiel(post)karten sind unter Beachtung der jeweiligen Gewinnspielaufgabe/-frage und erforderlichen Angaben nach Ziffer 3.2. stets ordnungsgemäß auszufüllen; Gewinnspiel-Beiträge (z.B. Postings) auf Social-Media-Plattformen zur Teilnahme an einem Social-Media-Gewinnspiel der KNETÄ GmbH müssen ebenfalls ordnungsgemäß unter Beachtung der jeweiligen Gewinnspielaufgabe/-frage abgefasst sein. Sofern die Gewinnspielaufgabe die korrekte Beantwortung einer Gewinnspielfrage erfordert, werden die Gewinner grundsätzlich nur unter den Teilnehmern ermittelt, die die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben.

3.4. Postet der Teilnehmer im Rahmen seiner Teilnahme an einem Social-Media-Gewinnspiel der KNETÄ GmbH einen Social-Media-Beitrag (z.B. Kommentar) erklärt er sich durch das Posten damit einverstanden, dass von dem Social-Media-Kanal der KNETÄ GmbH, auf dem das Gewinnspiel stattfindet, auf das Social-Media-Profil, über das er an dem Gewinnspiel teilgenommen hat, verlinkt wird. Hierdurch wird für alle Besucher des jeweiligen Social-Media-Kanals der KNETÄ GmbH und -je nach Einstellungen der Privatsphäre im Profil des Teilnehmers- die Besucher des Social-Media-Profils des Teilnehmers, erkennbar, dass er an dem jeweiligen Social-Media-Gewinnspiel der KNETÄ GmbH teilgenommen hat. Auch werden der jeweilige Social-Media-Profilname des Teilnehmers, sowie -je nach Einstellungen der Privatsphäre im Profil des Teilnehmers- weitere Informationen für Dritte sichtbar.

3.5. Die Berechtigung zur Teilnahme am Gewinnspiel endet mit Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist. Fällt der Ablauf der Teilnahmefrist auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt bei Gewinnspielen per Postkarte der letzte Werktag (nicht Samstag) vor dem Tag, an dem die Teilnahmefrist abläuft.

 

  1. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss

4.1. Die KNETÄ GmbH behält sich vor, ein Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Teilnehmers abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die KNETÄ GmbH zu.

4.2. Die KNETÄ GmbH behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Die KNETÄ GmbH kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.

 

  1. Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners

5.1. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die KNETÄ GmbH, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5.2. Soweit in den Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, erfolgt die Ermittlung des Gewinners wie folgt:

a. Auslosung: Bei Gewinnspielen, bei denen der Gewinner im Wege der Auslosung ermittelt wird, findet eine auf dem Zufallsprinzip beruhende Auslosung unter allen registrierten Teilnehmern statt, die die in den Besonderen Teilnahmebedingungen und diesen AGB angeführten Voraussetzungen erfüllen. Die Registrierungen können je nach Gewinnspiel z.B. über Webseiten-/App-Formulare, Social-Media-Kanäle, Postkarten oder Gewinnspielkarten erfolgen.

b. Jury-Entscheidungen: Bei einer Ermittlung des Gewinners durch Jury-Entscheidung (z.B. im Rahmen eines Bastelwettbewerbs) erfolgt diese nach freiem Ermessen der jeweiligen von der KNETÄ GmbH bestimmten Jury unter allen registrierten Teilnehmern, die die in den Besonderen Teilnahmebedingungen und diesen AGB angeführten Voraussetzungen erfüllen. Die Registrierungen können je nach Gewinnspiel z.B. über Webseiten-/App-Formulare, Social-Media-Kanäle, Postkarten oder Gewinnspielkarten erfolgen.

c. Live-Gewinnspiele: Sofern der Teilnehmer als ein möglicher Gewinner für ein Live-Gewinnspiel ermittelt wurde, in dem vorgesehen ist, dass der Gewinner z.B. direkt in eine Sendung geschaltet wird oder die Live-Gewinnauflösung in sonstiger Weise wesentlicher Bestandteil des Gewinnspiels an sich ist (so ggf. etwa bei Event-Gewinnspielen), wird die KNETÄ GmbH einmalig versuchen, den Teilnehmer über den jeweils angegebenen Benachrichtigungsweg bzw. die hinterlegten Kontaktdaten zu erreichen. Gelingt dies nicht, so wird in dem jeweils geltenden Ermittlungsverfahren i.S.d. Ziffer 5.2.a., 5.2.b. unter den verbliebenden Teilnehmern ein anderer Gewinner ermittelt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Gewinnanspruch. Es liegt allein in der Verantwortung des Teilnehmers, entsprechend der Bedingungen des einzelnen Gewinnspiels erreichbar zu sein.

5.3. Bei entgeltlichen Gewinnspielen ist eine Ausschüttung der Gewinne an Personen unter 14 Jahren ausgeschlossen. Bei entgeltlichen Gewinnspielsendungen ist eine Ausschüttung der Gewinne an Personen unter 18 Jahren ausgeschlossen.

5.4. Soweit in den jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen nicht abweichend geregelt, werden die als Gewinner ermittelten Teilnehmer nach Teilnahmeschluss telefonisch, per E-Mail oder Post benachrichtigt. Liegen der KNETÄ GmbH noch nicht alle für die Gewinnabwicklung erforderlichen persönlichen Daten vor, werden die Teilnehmer mit Gewinnbenachrichtigung gebeten, diese mitzuteilen. Im Rahmen eines Social-Media-Gewinnspiels der KNETÄ GmbH erfolgt die Gewinnbenachrichtigung nach Teilnahmeschluss durch Posten eines Gewinnbenachrichtigungskommentars zu dem jeweiligen ursprünglichen Gewinnspielbeitrag (d.h. dem jeweiligen Kommentar) der als Gewinner ermittelten Teilnehmer; hierbei werden diese aufgefordert, sich per persönlicher Direktnachricht an das jeweilige Social-Media-Profil der KNETÄ GmbH in dem Sozialen Netzwerk, in dem das jeweilige Social-Media Gewinnspiel veranstaltet wird, zu melden und der KNETÄ GmbH ihre für die Gewinnabwicklung erforderlichen persönlichen Daten mitzuteilen. Bei Event-Gewinnspielen kann die Gewinnbenachrichtigung auch live während des Events (ggf. vor Publikum) stattfinden. Falls die KNETÄ GmbH die Adresse eines ermittelten Teilnehmers bekannt ist, behält sich die KNETÄ GmbH vor, den Gewinn direkt mit der Benachrichtigung zu verschicken.

5.5. Jeder im Sinne der Ziffer 5.4. benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, der KNETÄ GmbH spätestens innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Falls die KNETÄ GmbH innerhalb einer Woche keine solche Mitteilung erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die KNETÄ GmbH behält sich vor, aus den verbliebenen Teilnehmern einen anderen Teilnehmer als Gewinner zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Selbiges gilt, wenn sich ein im Rahmen eines Social-Media-Gewinnspiels oder sonstigen Gewinnspiels der KNETÄ GmbH als Gewinner ermittelter Teilnehmer nicht innerhalb einer Woche auf die Aufforderung der KNETÄ GmbH gemäß Ziffer 5.4. bei der KNETÄ GmbH meldet und der KNETÄ GmbH seine für die Gewinnabwicklung erforderlichen Daten mitteilt. Bei Event-Gewinnspielen, bei denen die Gewinnbenachrichtigung (ggf. vor Publikum) live während des Events stattfindet, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns grundsätzlich bereits dann, wenn der Gewinner zum Zeitpunkt der Live-Benachrichtigung nicht anwesend ist, um seinen Gewinn entgegenzunehmen; die KNETÄ GmbH behält sich vor, unverzüglich einen anderen Teilnehmer als Gewinner zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Der gemäß Ziffer 5.4. ursprünglich ermittelte Teilnehmer hat insofern keine Ersatzansprüche.

5.6. Gewinnbenachrichtigung und -übermittlung erfolgen i.d.R. spätestens vier Wochen nach Teilnahmeschluss des Gewinnspiels.

 

  1. Gewinn und Übermittlung des Gewinns

6.1. Eine Beschreibung des Gewinns erfolgt in den jeweiligen Besonderen Teilnahmebedingungen. Der in den Besonderen Teilnahmebedingungen gegebenenfalls bildlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich.

6.2. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich die KNETÄ GmbH das Recht vor, einen gleich- oder höherwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

6.3. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von der KNETÄ GmbH angegebenen Umfang. Portokosten für den Versand des Gewinns ins Ausland sind nicht umfasst. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-)Kosten – z.B. für Anreise, Übernachtung, Unterhalt oder Steuern – sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich in den Besonderen Teilnahmebedingungen angegeben wurde.

6.4. Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Kann der Gewinn vom Gewinner nicht wahrgenommen werden (z.B. wegen Zeitablaufs) verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

6.5. Die Übermittlung des Gewinns erfolgt grundsätzlich durch die KNETÄ GmbH, es sei denn, ein Kooperationspartner der KNETÄ GmbH hat den Gewinn zur Verfügung gestellt. In diesem Fall kann die Übermittlung des Gewinns unmittelbar durch den Kooperationspartner erfolgen.

 

  1. Rechteeinräumung an Teilnehmerbeiträgen / Verantwortlichkeit für Teilnehmerbeiträge

7.1. Erfordert die Teilnahme die Zusendung von Fotografien, Texten, Kommentaren oder sonstigen Beiträgen oder Materialien (z.B. bei Bastelwettbewerben) (nachfolgend zusammen „Material“) versichert jeder Teilnehmer, alleiniger Eigentümer und Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem eingesendeten Material zu sein. Mit Zusendung räumt jeder Teilnehmer der KNETÄ GmbH das Eigentum sowie umfassende, auch unterlizenzierbare, Nutzungsrechte an dem eingesendeten Material ein, insbesondere zur zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Vervielfältigung, Verbreitung, (auch mehrfachen) Sendung und öffentlichen Zugänglichmachung, unabhängig von Übertragungsart und Medium, sowie zur Bearbeitung und Verbindung mit anderen Inhalten, auch soweit vorstehende Nutzungen zu Werbe- und Promotionszwecken erfolgen, es sei denn der Teilnehmer erklärt mit Zusendung schriftlich seinen Widerspruch zu dieser Einräumung. Die vorstehende Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich. Nach Abschluss des Gewinnspiels ist die KNETÄ GmbH berechtigt, jegliches eingesendetes Material zu vernichten/löschen.

7.2. Auf etwaige Live-Übertragungen und Aufnahmen von Telefonaten mit Teilnehmern, die ggf. nach den Besonderen Teilnahmebedingungen eines konkreten Gewinnspiels im Zusammenhang mit dem konkreten Gewinnspiel geführt werden, findet die vorstehende Rechteeinräumung gemäß Ziffer 7.1. entsprechende Anwendung.

7.3. Die KNETÄ GmbH übernimmt keine Haftung für jegliches zugesandtes Material und Äußerungen des Teilnehmers (insbesondere im Zusammenhang mit Live-Übertragungen i.S.v. Ziffer 7.2.), ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

7.4. Das eingesendete Material und etwaige Äußerungen des Teilnehmers (insbesondere im Zusammenhang mit Live-Übertragungen i.S.v. Ziffer 7.2.) dürfen nicht Hass oder Diskriminierung aufgrund Geschlecht, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion und Glauben, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung beinhalten oder diese als nachahmens- und/oder billigenswert vermitteln. Eingesendetes Material und etwaige Äußerungen des Teilnehmers (insbesondere im Zusammenhang mit Live-Übertragungen i.S.v. Ziffer 7.2.) dürfen nicht Gewalt, menschliches Leid, Obszönität, Pornographie, Volksverhetzung und/oder extremistisches Gedankengut darstellen, verharmlosen oder dies als nachahmens- und/oder billigenswert vermitteln; politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art sein, falsche Tatsachenbehauptungen oder beleidigende, verleumderische oder sonst Persönlichkeitsrechte oder Schutzrechte des geistigen Eigentums Dritter verletzende Inhalte aufweisen.

7.5. Der Teilnehmer ist alleinverantwortlich für das von ihm übermittelte Material und die von ihm getätigten Äußerungen. Er stellt die KNETÄ GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen durch das übermittelte Material und die von ihm getätigten Äußerungen frei. Die Kosten der Rechtsverteidigung der KNETÄ GmbH in Höhe der gesetzlichen Vorschriften trägt der Teilnehmer, soweit die Rechtsverletzung von diesem verschuldet ist. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines fehlenden Verschuldens oder eines geringeren Schadens unbenommen.

 

  1. Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkung

8.1. Die KNETÄ GmbH wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

8.2. Ansprüche wegen möglicher Sach- und/oder Rechtsmängel an den von Kooperationspartnern der KNETÄ GmbH zur Verfügung gestellten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen. Selbiges gilt für Ansprüche wegen möglicher Sach- und/oder Rechtsmängel an den von dritten Leistungserbringern im Rahmen der Gewinneinlösung erbrachten Leistungen; diese sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer geltend zu machen.

8.3. Die KNETÄ GmbH haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners oder Leistungserbringers i.S.d. Ziffer 8.2. sowie die sich hierauf für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

8.4. Eine Schadensersatzpflicht der KNETÄ GmbH besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet die KNETÄ GmbH auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet die KNETÄ GmbH auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Service, unrichtigen Inhalten, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an den Gewinnspielen entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.5. Reisegewinne und Gewinne von Leistungen sonstiger Leistungserbringer werden in der Regel über den jeweiligen Leistungserbringer abgewickelt und unterliegen Beschränkungen in der Verfügbarkeit. Sie können regelmäßig nur nach Absprache mit dem jeweiligen Leistungserbringer und innerhalb von Zeiträumen angetreten werden, die vom Leistungserbringer vorgegeben werden. Für die Gewinne und deren Einlösung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes/Leistungswertes ist ausgeschlossen.

8.6. Die KNETÄ GmbH haftet nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reise- bzw. Leistungsangebots oder der begründeten Absage der Reise bzw. Nichterbringung der Leistung seitens des jeweiligen Leistungserbringers i.S.d. Ziffer 8.5.

 

  1. Datenschutz

9.1. Zur Durchführung von Gewinnspielen ist es unumgänglich, dass der Teilnehmer bei der Registrierung für das Gewinnspiel sowie ggf. zusätzlich im Rahmen der Gewinnabwicklung nach personenbezogenen Daten gefragt wird. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel der Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung und Alter des Teilnehmers, ohne deren Kenntnis z.B. Gewinner nicht ermittelt und Gewinne nicht verschickt oder bereitgestellt werden können. Bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das auf einem Social-Media-Kanal der KNETÄ GmbH veranstaltet wird, kann auch die Möglichkeit der Teilnahme über den registrierten Social-Media-Kanal des Teilnehmers bestehen.

9.2. Zudem können bei einzelnen Gewinnspielen weitere Daten erhoben werden, z.B. durch die Beantwortung von Gewinnspielfragen oder Interviews mit den Teilnehmern, in denen sie persönliche Erlebnisse schildern. Diese Informationen können dann ggf. im Rahmen des Gewinnspiels, z.B. bei einem Telefonat zum Zwecke der Gewinnspielbenachrichtigung, aufgezeichnet und z.B. im Radio ausgestrahlt werden. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Besonderen Teilnahmebedingungen des konkreten Gewinnspiels.

9.3. Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels nicht erforderlich sind, werden nur mit zusätzlicher vorheriger Einwilligung der Teilnehmer erhoben. Eine Einwilligung wird dabei stets auch für teilnehmende Minderjährige über eine(n) Erziehungsberechtigte(n) des Minderjährigen eingeholt.

9.4. Die bei der Registrierung sowie ggf. zusätzlich im Rahmen der Gewinnabwicklung angegebenen Daten verwendet die KNETÄ GmbH nur zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels und übermittelt diese zu dem vorgenannten Zweck ggf. an Kooperationspartner, mit der Gewinnspieldurchführung beauftragte Dienstleister oder mit der Gewinnabwicklung befasste Leistungserbringer wie z.B. Versandunternehmen oder andere Partner bei der Gewinnabwicklung. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Daten nicht für weitere Zwecke der KNETÄ GmbH oder Dritten verwendet. Die Daten werden nach Abwicklung des Gewinnspiels sowie Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

9.5. Die KNETÄ GmbH weist darauf hin, u.U. zu einer Aufzeichnung der bei der Teilnahme übermittelten persönlichen Daten gesetzlich verpflichtet zu sein. Ebenso ist die KNETÄ GmbH u.U. dazu verpflichtet, diese für einen Zeitraum nach Ablauf des Gewinnspiels zu speichern und ggf. den zuständigen Aufsichtsbehörden offenzulegen. Die Gewinnspielteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die KNETÄ GmbH u.U. gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Namen von Gewinnern öffentlich bekannt zu geben. Die KNETÄ GmbH wird dies nach Möglichkeit nur in einer abgekürzten Form tun. Grundsätzlich kann die Veröffentlichung der Gewinnernamen im Radio, Fernsehen, auf den Social-Media-Kanälen, Webseiten, Events oder in Apps der KNETÄ GmbH auch erforderlich für die Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels sein. Dies ergibt sich in diesem Fall aus den Besonderen Teilnahmebedingungen des konkreten Gewinnspiels.

9.6. Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von der KNETÄ GmbH in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten erfolgt für Daten, die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und für alle Daten, die mit Einwilligung der Teilnehmer erhoben werden, auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

9.7. Findet die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder die Bekanntgabe der Gewinner über die Social-Media-Kanäle der KNETÄ GmbH statt, wird zudem auf die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Plattformanbieter verwiesen.

9.8.  ALLGEMEINE DATENSCHUTZHINWEISE:

Der Teilnehmer hat das Recht, a) Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die von der KNETÄ GmbH verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen; b) Berichtigung, Löschung oder Einschränkung (Art. 16-18 DSGVO) der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen; c) personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer der KNETÄ GmbH bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSGVO). Entsprechende Anfragen kann der Teilnehmer an die oben genannte Adresse der KNETÄ GmbH oder an love@knetae.de richten. Der Teilnehmer hat außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere bei der Behörde seines üblichen Aufenthaltsortes oder des Firmensitzes der KNETÄ GmbH zu beschweren (Art. 77 DSGVO).

Die KNETÄ GmbH hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der unter der oben genannten Adresse der KNETÄ GmbH sowie unter love@knetae.de erreichbar ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei der KNETÄ GmbH sind aus der Datenschutzerklärung auf den Webseiten der KNETÄ GmbH ersichtlich.

 

  1. Sonstiges

10.1. Die KNETÄ GmbH behält sich vor, die Teilnahmebedingungen, im Rahmen des rechtlich Zulässigen und unter Wahrung der berechtigten Interessen des Teilnehmers, zu ändern oder zu korrigieren, insbesondere diese an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen.

10.2. Für die Durchführung von Gewinnspielen durch die KNETÄ GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

10.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

Stand: Januar 2024

Ende der Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele von KNETÄ GmbH